Der Name Verpflegungskostenmehraufwand hört sich wie üblich im Steuerrecht irgendwie komisch an, aber letzten Endes bedeutet er genau das.
Verpflegungskostenmehraufwand soll pauschal den Wert von erhöhten Verpflegungskosten widerspiegeln. Wozu? Ganz einfach – unter bestimmten Bedingungen ist ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmer (auch Unternehmer können pauschal den Verpflegungskostenmehraufwand als Betriebsausgaben abziehen) nicht in der Lage, günstig für seine Verpflegung zu sorgen. Das trifft beispielsweise auf Dienstreisen oder Montageeinsätzen zu. Das Essen und Trinken wird nicht beim Discounter oder im Supermarkt gekauft sondern eher im Imbiss oder Restaurant. weiterlesen