In den ersten Monaten eines jeden Jahres bekommen die meisten Menschen, die steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt im Vorjahr erhalten haben, einen Hinweis von demjenigen, der für diese Einkünfte auskunftspflichtig ist.
Beispielsweise stehen Entgeltersatzleistungen der Krankenkassen unter Progressionsvorbehalt. Sollten Sie also im letzten Jahr krank gewesen sein und von der Krankenkasse einen Lohnausgleich bzw. eine Entgeltersatzleistung erhalten haben, dann muss die Krankenkasse bis spätestens Ende Februar des Folgejahres dem Finanzamt mitteilen, in welcher Höhe diese Entgeltersatzleistung erfolgt ist. Was bedeutet eigentlich Progressionsvorbehalt, was hat das für Auswirkungen und welche Einkünfte fallen darunter? Diese Fragen soll dieser Artikel beantworten. weiterlesen